Stand: Januar 2026
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der
Hirsch Consulting UG (haftungsbeschränkt), Löwenzahnweg 3b, 26939 Ovelgönne,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter HRB 223011 (nachfolgend „Dienstleister“)
und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“).
1.2. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.4. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie schriftlich getroffen wurden.
2. Leistungsgegenstand
2.1. Der Dienstleister erbringt betriebswirtschaftliche Beratungs- und Managementleistungen im Finanzbereich, insbesondere:
Externe CFO-Mandate (laufend oder befristet)
Finanz-, Liquiditäts-, Budget- und Forecastplanung
Controlling, KPI- und Reporting-Systeme
Analyse und Optimierung von Finanz- und Steuerungsprozessen
Vorbereitung und Begleitung von Finanzierungs-, Bank- und Investorenprozessen
2.2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem individuell geschlossenen Vertrag, Mandat oder gebuchten Paket.
2.3. Der Dienstleister schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen oder unternehmerischen Erfolg, sondern die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen nach dem jeweils aktuellen Stand betriebswirtschaftlicher Praxis.
2.4. Die Beratung ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Steuer- und Rechtsberatung sind nicht Bestandteil der Leistungen.
2.5. Entscheidungen, die auf Grundlage der Beratung getroffen werden, liegen ausschließlich in der Verantwortung des Auftraggebers.
3. Abgrenzung der Leistung / Kein Arbeitsverhältnis
3.1. Der Dienstleister erbringt ausschließlich Beratungs- und Steuerungsleistungen. Operative Tätigkeiten (z. B. laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, operative Buchungen) sind nicht geschuldet, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
3.2. Es wird ausdrücklich kein Arbeits- oder Anstellungsverhältnis begründet. Der Dienstleister ist nicht in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingegliedert und unterliegt keinen Weisungen hinsichtlich Arbeitszeit oder Arbeitsort.
3.3. Eine rechtsverbindliche Vertretung des Auftraggebers gegenüber Dritten (z. B. Banken, Investoren, Behörden) ist ausgeschlossen, sofern dies nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
4. Vertragsschluss
4.1. Angebote des Dienstleisters sind freibleibend und unverbindlich.
4.2. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme eines Angebots, durch Unterzeichnung eines Vertrags oder durch bestätigte Beauftragung in Textform zustande.
4.3. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1. Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Vertrag, Angebot oder Paket. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2. Monatliche Retainer sind jeweils im Voraus zu Beginn des Leistungsmonats zur Zahlung fällig.
5.3. Eine einmalige Set-up-Fee wird mit Vertragsschluss fällig und ist sofort zahlbar.
5.4. Projekt- oder Paketleistungen (Einmalleistungen) sind mit Vertragsschluss fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
5.5. Der Dienstleister ist berechtigt, mit der Leistungserbringung erst nach vollständigem Zahlungseingang zu beginnen.
5.6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen innerhalb eines Abrechnungszeitraums verfallen und können nicht in Folgemonate übertragen werden.
5.7. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB. Der Dienstleister ist berechtigt, Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.
5.8. Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen werden gesondert berechnet, sofern sie nicht pauschal abgegolten sind.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
6.1. Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig, vollständig und korrekt zur Verfügung.
6.2. Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis.
6.3. Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund unzureichender Mitwirkung, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Der Dienstleister ist berechtigt, Termine zu verschieben, ohne dass dies einen Mangel darstellt.
6.4. Mehraufwände, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung entstehen, können gesondert berechnet werden.
7. Haftung
7.1. Der Dienstleister haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
7.3. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
7.4. Die Haftung ist – außer bei Vorsatz – der Höhe nach auf die vereinbarte Jahresvergütung begrenzt, maximal jedoch auf 500.000 €, sofern gesetzlich zulässig.
7.5. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei zwingender gesetzlicher Haftung.
8. Vertraulichkeit & Datenschutz
8.1. Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln.
8.2. Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus.
8.3. Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet. Sofern erforderlich, wird eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) geschlossen.
9. Nutzungsrechte
9.1. Arbeitsergebnisse verbleiben bis zur vollständigen Zahlung beim Dienstleister.
9.2. Nach Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene interne Zwecke.
9.3. Eine Weitergabe an Dritte oder kommerzielle Verwertung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Dienstleisters zulässig.
10. Vertragslaufzeit & Kündigung
a) Laufzeitverträge (Mandate)
10.1. Die Vertragslaufzeit beträgt 6, 12 oder 24 Monate gemäß individueller Vereinbarung.
10.2. Der Vertrag endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit.
10.3. Eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit ist ausgeschlossen.
10.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
b) Projekt- und Paketleistungen
10.5. Projekt- und Paketleistungen enden mit vollständiger Leistungserbringung.
10.6. Eine ordentliche Kündigung nach Vertragsschluss ist ausgeschlossen.
10.7. Bei einseitiger Stornierung durch den Auftraggeber bleibt der Anspruch auf Vergütung bereits erbrachter Leistungen sowie entstandener Aufwendungen bestehen.
11. Höhere Gewalt
11.1. Ereignisse höherer Gewalt entbinden die Parteien für die Dauer und im Umfang der Störung von den Leistungspflichten.
11.2. Die Parteien werden sich unverzüglich abstimmen, um die Auswirkungen zu minimieren.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
12.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ovelgönne, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
12.3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
12.4. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Anbieterkennzeichnung
Hirsch Consulting UG (haftungsbeschränkt)
Löwenzahnweg 3b
26939 Ovelgönne
Handelsregister: Amtsgericht Oldenburg
HRB: 223011